
Hypotheken

Festzinshypotheken
Die Festzinshypothek gewährt eine unveränderte Zinsbelastung während der gewählten Laufzeit. Während der Laufzeit ist die Hypothek nicht kündbar. Bei Verkauf ist der vorzeitige Ausstieg gegen Gebühr möglich.
Variable Hypotheken
Die Zinssätze der variablen Hypotheken sind vom Markt abhängig und können daher steigen oder sinken. Eine Kündigung der Hypothek ist jederzeit auf sechs Monate möglich.
Eigenheim
Ihr Eigenheim ist ein entscheidender Bestandteil Ihrer Vorsorge. Rund um den Eigenheimerwerb gibt es die folgenden Punkte zu beachten:

Finanzieren von Wohneigentum mit Vorsorgekapital
Vermögenswerte der Säule 3a, Pensionskassenkapital oder Freizügigkeitsguthaben können – als Vorbezug oder Verpfändung – bei der Finanzierung von Wohneigentum als Eigenmittel eingesetzt werden. Dies betrifft den Kauf, den Bau oder die Sanierung einer Immobilie.
Direkte oder indirekte Amortisation
Mit der direkten Amortisation zahlen Sie Ihre Nachgangshypothek in 10 oder mehr Jahren in Raten ab. Schuld und Zinsabzug werden geringer, der Steuerabzug verringert sich. Mit der indirekten Amortisation sparen Sie die Ratenbeträge auf einem Vorsorgekonto 3a und bezahlen den ganzen Betrag der Nachgangshypotken auf einmal zurück. Das 3a-Konto bietet eine attraktive Verzinsung, die 3a-Beiträge können als Steuerabzug geltend gemacht werden.


Absicherung von Krankheits- und Todesfallrisiken
85 Prozent der Erwerbsausfälle durch gesundheitliche Probleme sind auf Krankheiten zurückzuführen. Das Gesetz sieht in diesem Fall nur eine unvollständige Deckung eines möglichen Einkommensausfalls vor. Für Eigenheimbesitzer ist daher die Frage wichtig, ob die Tragbarkeit auch dann gesichert ist, wenn bei einem Ehepartner Invalidität oder der Todesfall eintritt. Suissepool berechnet für Sie die kurz- und langfristigen Auswirkungen von Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder bei Todesfall.